FAQ

FAQs

Nein, mit Symptomen kommen Sie weder in ein Testzentrum noch gehen Sie zur Arbeit oder fahren mit öffentlichen Verkehrsmitteln. Bitte wenden Sie sich an die Kassenärztliche Vereinigung oder Ihren Hausarzt. Im Falle schlimmerer Symptome rufen Sie bitte die 112.

Die Probe wird mittels Abstrich der Schleimhaut über den Rachen oder die Nase von der Nasen/Rachenhinterwand abgenommen. Die Abstrichentnahme dauert nur wenige Sekunden.

Ja. Bitte erwähnen Sie dies vor Ort.

Bei Antigenschnelltests liegt das Ergebnis in der Regel innerhalb von 15-30 Minuten vor. Beim PCR-Test liegt das Ergebnis in der Regel innerhalb von 24 Stunden vor, meist jedoch früher.

Das Ergebnis wird über das entsprechende Portal elektronisch zur Verfügung gestellt oder ausgedruckt vor Ort.

Der Befund ist auf Englisch verfügbar sowohl für den PCR-Test als auch den Antigenschnelltest.

Nein, die Untersuchung ist nur zum Nachweis des Virus geeignet und lässt keine Aussagen über vorangegangene Erkrankungen zu. Dazu ist ein Antikörper-Test notwendig.

Positive Ergebnisse von Antigenschnelltests, die von geschultem Personal durchgeführt werden, sind meldepflichtig. Sie werden an das entsprechende Gesundheitsamt gemeldet, da es sich nach dem Infektionsschutzgesetz um eine meldepflichtige Krankheit handelt.

Das zuständige Gesundheitsamt wird sich mit Ihnen in Verbindung setzen und sie über das weitere Vorgehen und Quarantänemaßnahmen aufklären. Bis dahin meiden Sie bitte alle Kontakte soweit dies möglich ist und begeben sich in häusliche Quarantäne.

Nein, mit einem positiven Schnelltest kommen Sie bitte weder in die Testzentren noch gehen Sie zur Arbeit oder fahren öffentliche Verkehrsmittel. Bitte isolieren Sie sich Zuhause.

In sehr seltenen Fällen kann es vorkommen, dass der Test ein ungültiges Ergebnis liefert. In solch einem Fall können Sie den Test kostenfrei wiederholen.

Ein negativer Antigenschnelltest ist aufgrund der nicht maximalen Genauigkeit keine Garantie, dass man das Virus nicht trotzdem in sich trägt. Das Ergebnis eines Antigenschnelltests ist nur eine Momentaufnahme und kann nach kurzer Zeit bereits anders sein.

PCR-Tests sind der „Goldstandard“ unter den Corona-Tests. Die Probenentnahme erfolgt durch geschultes Personal – die Auswertung durch Labore.

Antigenschnelltests für SARS-CoV-2 funktionieren nach einem ähnlichen Prinzip wie Schwangerschaftstests. Durchgeführt werden können sie nur durch geschultes Personal – dafür wird ähnlich wie beim PCR-Test ein Nasen- oder Rachenabstrich gemacht. Die Auswertung erfolgt im Gegensatz zu den PCR-Test aber direkt vor Ort. Hier wird ein digitales Testergebnis erstellt.

Selbsttests sind zur Anwendung durch Privatpersonen bestimmt. Dafür muss die Probenentnahme und die Auswertung entsprechend einfach sein. Der Test kann zum Beispiel mit einem Nasenabstrich oder mit Speichel erfolgen. Die Selbsttests haben gegenüber den PCR-Tests eine höhere Fehlerrate. Daher soll/muss nach jedem positiven Selbsttest immer ein PCR-Test zur Bestätigung gemacht werden!

Kontakt aufnehmen

Ohne Terminvereinbarung vorbeikommen und einen Test durchführen lassen.

Kontakt